Liebe Patienteneltern, aus gegebenen Anlass weisen wir erneut daraufhin, dass das Kultusministerium wiederholt alle Schulen in Bayern angewiesen hat, möglichst keine Schulatteste nach dem 3. Krankheitstag zu verlangen, sowie auch nicht bei durch akute Krankheit versäumte Schulproben. Insbesondere gelte dies in der Grippesaison, wenn das Attest der einzige Vorstellungsgrund wäre. Alle Praxen sind mit den kranken Patienten, die nicht ohne ärztliche Hilfe behandelt werden können, voll und die Wartezeiten werden so nur noch länger. Im Anhang erhalten Sie ein diesbezügliches Schreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und des Berufsverbandes der bayerischen Kinder- und Jugendärzt*innen, das auch auf die Hintergründe eingeht, warum solche Atteste immer eine Selbstzahler- bzw. Individuelle Gesundheits-Leistung, IGeL, sein müssen. Hingegen die Kinder-Krankmeldungen für Ihren Arbeitgeber sind davon unberührt und können im Chat vorbestellt und von uns vorbereitet werden. Jedoch müssen diese immer noch persönlich abgeholt werden – im Gegensatz zur elektronischen AU der erwachsenen Patienten.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund! Ihre Praxisteams der Kinderärzte in Bayern

KV Bayerns und BVKJ-Bayern_Schreiben zur Attestpflicht

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Wir bemühen uns um einen Rückruf werktags innerhalb der nächsten 48h.
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Für Akuttermine oder Neuaufnahmen in unserer Praxis bitten wir Sie uns anzurufen.